Elektroauto Förderung
Bis zu 6.000 € bei Kauf oder Leasing sichern
Für Neuzulassungen rückwirkend zum 1.1.2026 gilt nun die neue E-Auto Förderung in Deutschland, die gezielt Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen entlastet. Förderberechtigte erhalten – abhängig von Einkommen und Familiensituation – bis zu 6.000 € Zuschuss beim Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrid. Hier finden Sie die aktuellen Eckpunkte und Voraussetzungen zur „Förderung Elektroautos Deutschland“, plus Hinweise zu bereits gültigen steuerlichen Erleichterungen.
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Wichtiger Hinweis zur staatlichen Förderung: Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde persönlich verantwortlich. Wir als Motor-Nützel Gruppe und Autohaus Chemnitz Gruppe übernehmen keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Unsere Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, falls der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält.
Die E‑Auto Förderung 2026 im Überblick
- Förderung für Privatleute
- Basisförderung: 3.000 € pro Elektroauto (Kauf oder Leasing für batterieelektrische Antriebe)
- Basiförderung: 1.500 € pro Plug-in-Hybrid (Kauf oder Leasing für Plug-in-Hybride).
- Für Haushalte mit maximal 60.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 €. Für Haushalte mit maximal 45.000 € Haushaltsjahreseinkommen weitere 1.000 €.
- Einkommensgrenze: Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.
- Kinderzuschlag: +500 € pro Kind, maximal 1.000 € gesamt.
- Maximale Fördersumme: 6.000 € (3.000 € Basis + bis zu 1.000 € Kinderzuschlag + bis zu 2.000 € Einkommensbonus).
- Förderfähige Fahrzeuge: Neufahrzeuge die zum ersten Mal in Deutschland angemeldet werden. Gefördert werden rein batteriebetriebene Elektroautos sowie Range Extender und Plug-in-Hybride (Range Extender und Plug-in-Hybride nur dann, wenn sie unter 60 Gramm CO₂ pro Kilometer oder eine rein elektrische Reichweite von mind. 80 Kilometer haben).
- Keine Obergrenze beim Listenpreis.
- Mindesthaltedauer: Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden.
Berechnung für die Anschaffung eines rein elektrischen Fahrzeugs:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahres- einkommen |
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalte mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 45.001 bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
Berechnung für die Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids oder Range Extender:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahres- einkommen |
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalte mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 45.001 bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
Wann und wie kann die Förderung beantragt werden:
Der Antrag kann für Neuzulassungen ab dem 1.1.2026 gestellt werden. Die Antragstellung ist ab sofort über das Antragsportal der Förderzentrale Deutschland möglich. Der Antrag kann erst nach Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden, spätestens muss er ein Jahr nach Zulassung erfolgen.
So läuft die Antragstellung für die E-Auto Förderung im Detail ab:
Wer die neue E-Auto Förderung bzw. Elektroauto Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte den Ablauf der Antragstellung genau kennen. Laut dem veröffentlichten Informationsmaterial des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt die Förderung Elektroautos Deutschland in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten.
- Über die Förderung informieren
Informieren Sie sich zunächst auf der offiziellen BAFA-Seite über die aktuellen Voraussetzungen, Fristen und erforderlichen Unterlagen zur E-Auto Förderung 2026. - Fahrzeug kaufen oder leasen
Im nächsten Schritt kaufen oder leasen Sie Ihr förderfähiges Elektroauto. Achten Sie dabei darauf, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen der Elektroauto Förderung erfüllt. - Fahrzeug zulassen und Antrag vorbereiten
Nach dem Kauf oder Leasing muss das Fahrzeug zugelassen werden. Anschließend bereiten Sie Ihren Förderantrag vor und stellen alle notwendigen Unterlagen zusammen. - Antrag stellen
Der Antrag wird online über die Förderzentrale Deutschland gestellt. Dafür ist eine Registrierung für die BundID erforderlich. Wichtig: Eine reine Basisregistrierung reicht laut BAFA nicht aus. Sie benötigen die Anmeldung entweder über den Online-Ausweis oder über ein ELSTER-Zertifikat. - Prüfung des Antrags
Nach der Einreichung wird Ihr Antrag durch das BAFA geprüft. Falls Rückfragen bestehen oder Unterlagen fehlen, meldet sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei Ihnen. - Zuwendungsbescheid und Auszahlung
Sind alle Unterlagen vollständig und erfüllen Sie die Fördervoraussetzungen, erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid. Mit diesem Bescheid wird Ihnen der Zuschuss aus der E-Auto Förderung bewilligt.
Wichtig für Antragsteller:
- Informieren Sie sich vor dem Kauf über die aktuellen Förderbedingungen.
- Halten Sie alle Unterlagen vollständig bereit.
- Nutzen Sie für die Antragstellung eine BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.
- Prüfen Sie regelmäßig die offiziellen Hinweise des BAFA, da sich Abläufe oder Anforderungen ändern können.
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Der 8-Punkte-Plan: Weitere Maßnahmen zur Förderung Elektroautos Deutschland
Als Teil des Koalitionsvertrags wurde ein sogenannter 8-Punkte-Plan aufgestellt, der Maßnahmen zur Förderung von Elektrofahrzeugen enthält. Einige Maßnahmen daraus sind bereits in Kraft getreten, weitere werden nun voraussichtlich in diesem Jahr gültig.
Die Bestandteile des 8-Punkte-Plan:
- Steuerliche Begünstigung durch Erhöhung der Bruttopreisgrenze von E-Dienstwagen auf 100.000 Euro
- Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
- Unterstützung für Haushalte mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen
- Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2035
- Ausbau der Ladeinfrastruktur
- Förderung von Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extendern
- Förderung einer Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge
- Mautbefreiung für emissionsfreie LKW über 2026 hinaus
Zum aktuellen Zeitpunkt sind bereits die geplanten Maßnahmen zur Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung, die neue Abschreibungsregelung für E-Fahrzeuge in Kraft getreten und die Kfz-Steuerbefreiung um fünf Jahre (bis 2035) verlängert.
Diese Elektroauto Förderung gilt bereits:
Erhöhung der Preisgrenze für E-Dienstwagen
Wer einen Dienstwagen fährt, der kennt es: Wird das Fahrzeug auch für private Zwecke genutzt, so muss ein gewisser Prozentsatz des Fahrzeug-Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bisher fielen Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro in diese Regelung. Im Jahr 2025 wurde die Obergrenze auf 100.000 Euro erhöht, sodass auch höherpreisige Autos von der 0,25 Prozent Regelung profitieren.
Für Hybriden oder Plug-in-Hybriden gilt die 0,25 Prozent Regelung im Übrigen nicht, hier liegt die Versteuerung bei 0,5 Prozent des Listenpreises.
Sonderabschreibungen für gewerbliche E-Auto Fahrer
Die E-Auto-Förderung 2025 zielt darauf ab, den Umstieg auf Elektrofahrzeuge in gewerblichen Flotten zu erleichtern. Anstatt direkter Zuschüsse bietet der Bund Sonderabschreibungen an. Das bedeutet, dass Unternehmen einen größeren Teil der Anschaffungskosten ihrer Elektroautos steuerlich absetzen können. Diese Elektroauto Förderung hilft dabei, die finanziellen Hürden bei der Umstellung auf umweltfreundlichere Fahrzeuge zu senken und fördert gleichzeitig die Verbreitung von Elektroautos im gewerblichen Bereich.
Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde persönlich verantwortlich.
Wir als Motor-Nützel Gruppe und Autohaus Chemnitz Gruppe übernehmen keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Unsere Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, falls der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält.
Stand 05/2026







