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[Elektromobilität]

Seit über 90 Jahren sind wir von Motor-Nützel für Menschen in der Region der zuverlässige Partner rund ums Auto. Und offensichtlicher wird die Verknüpfung von Tradition und Zukunft derzeit wohl kaum bei einem anderen Thema als der Elektromobilität.

Wir haben uns bereits auf die neue Antriebstechnologie eingestellt und bieten Ihnen auch zu diesem neuen Thema wie gewohnt erstklassige Kompetenz und besten Service. Mit starken Produkten wie Audi e-tron, ŠKODA iV oder Volkswagen ID. können wir Ihnen auch künftig ein breit gefächertes Sortiment im Bereich Elektrofahrzeuge für jeden Einsatzzweck und Geldbeutel anbieten. Und auch für den Service Ihres Elektroauto und der Batterie stehen wir Ihnen jederzeit gerne als automobiler Partner zur Verfügung.

Sie interessieren sich für E-Mobilität oder wollen ein Auto mit vollelektrischem Antrieb oder als Plug-in-Hybrid kaufen? Lassen Sie von den zahlreichen Vorteilen überzeugen und nutzen Sie die Beratung durch einen unserer Experten für Elektromobilität.

[In der Region ein ElektroAuto laden]

  •  Bereits über 250 Stromtankstellen / Ladesäulen in der Region
  •  2 große Ladeparks mit bis zu 6 Schnellladern an der A9 in Himmelkron und Plech
  •  Ladesäulen auch an den Autohäusern von Motor-Nützel

Ionity Ladepark

Schon gewusst...?

Schon heute ist Elektromobilität in Oberfranken und der Oberpfalz eine attraktive Alternative. So finden Sie bereits jetzt laut dem Portal für E-Mobilität "GoingElectric" über 250 Stromtankstellen / Ladesäulen in einem Gebiet von Bamberg bis Mitterteich und von Hof bis Pegnitz und damit eine großartige Ladeinfrastruktur zum Laden von einem Elektrofahrzeug. Die Tendenz: Stark steigend!

Auch wir von Motor-Nützel fördern das Thema Elektromobilität und bieten Ihnen bereits an vielen unserer Standorte Ladesäulen zum Aufladen Ihres neuen Elektroautos an.

Und mal schnell an der Autobahn die Batterie volltanken bzw. laden? Auch das ist der Region längst kein Problem mehr. In Himmelkron (Ionity) und Plech (Fastned) finden sie große Ladeparks mit 4-6 Ladesäulen mit bis zu 350 kW Leistung. Stark genug, um ihr Elektroauto schnell wieder mit Strom zu versorgen.

 
 
 

[FÖRDERUNG von Elektroautos]
Finanzielle Vorteile der ELEKTROMOBILITÄT

 
 
  • Erhalten Sie bis zu 6.750 € Umweltbonus1 von Staat & Hersteller beim Kauf eines Elektroautos!
  • Ihr neues Elektrofahrzeug ist bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit!
    Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 %.
  • Elektroauto als Dienstwagen? Dann versteuern Sie nur 0,25 % bzw. 0,5 % statt 1 % des Bruttolistenpreises!2

Entscheiden Sie sich für die Elektromobilität und kaufen Sie ein Audi, ŠKODA oder VW Elektroauto bei uns! Neben einem umweltschonenden Antrieb erhalten Sie beim Kauf eines Elektroauto viele Vorteile, zum Beispiel bis zu 6.750 € Umweltbonus1. Mit dieser Prämie werden Sie unmittelbar für den Umstieg auf Elektromobilität belohnt. Und zwar nicht nur vom Staat, sondern auch vom Hersteller.

Darüber hinaus dürfen Sie sich über niedrige Unterhaltskosten freuen. Denn nicht nur die verbrauchsarmen Elektrofahrzeuge schonen Ihren Geldbeutel! Ihr neues Elektroauto ist bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Darüber hinaus zahlen Sie weiterhin nur 50 % der regulär zu zahlenden Kfz-Steuer.

Sie sind Dienstwagen-Nutzer? Entscheiden Sie sich für die Elektromobilität und kaufen beispielsweise ein Elektroauto von Audi, müssen Sie nur noch 0,25 % bzw. 0,5 % des Bruttolistenpreises statt der üblichen "Ein-Prozent-Regelung" versteuern2.

E-Auto als Dienstwagen
 
 
 

Elektroauto Prämie

Seit 01.01.2023 gibt es eine angepasste Kaufprämie (Umweltbonus1) für reine Elektroautos, die nach dem Nettolistenpreis des Fahrzeugs gestaffelt ist. Die Prämie bietet Ihnen einen finanziellen Vorteil bei der Anschaffung eines E-Auto.

bis 40.000 Euro Nettolistenpreis

Bundesanteil: 4.500 Euro
Herstelleranteil: 2.250 Euro


Elektroauto Prämie: 6.750 Euro1

über 40.000 Euro - max. 65.000 Euro Nettolistenpreis

Bundesanteil: 3.000 Euro
Herstelleranteil: 1.500 Euro


Elektroauto Prämie: 4.500 Euro1

 
 

[VorteilE E-Kennzeichen]

  • kostenloses Parken in gekennzeichneten Flächen
  • Nutzung von ausgewiesenen Sonderspuren (z.B. Busspuren)
  • freie Einfahrt in bestimmte gesperrte Zonen

E-Kennzeichen

Das E macht den Unterschied!

Seit Herbst 2015 können Sie für Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug ein sogenanntes "E-Kennzeichen" beantragen. Am rechten Ende des normalen Kfz-Kennzeichen wird dann noch ein E angefügt, das Ihnen als Elektroauto-Besitzer durch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) einige Vorteile bietet.

So ist das Parken in gekennzeichneten Flächen für Sie kostenlos, zudem könnnen Sie problemlos in bestimmte gesperrte Zonen einfahren und ausgewiesene Sonderspuren - wie z.B. Busspuren - benutzen. 

Bei Hybridfahrzeugen gilt als Voraussetzung für ein E-Kennzeichen eine Schadstoffgrenze von max. 50 g/km und eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern.

 

1) Mit Stand vom 02.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2023 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller/in zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 6.750 Euro (Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro) und bei einem Netto-Listenpreis von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 4.500 Euro (Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter www.bafa.de.

2) Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines reinen Elektrofahrzeugs (keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer) mit einem Bruttolistenpreis von maximal 60.000 € und der Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 von 0,25 % Dienstwagenbesteuerung profitieren. Über 60.000 € Bruttolistenpreis gilt eine Dienstwagenbesteuerung von 0,5 %. Vgl. § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG.

Weitere Details zur Förderungen von Elektromobilität, die Befreiung zur Kfz-Steuer und die Versteuerung von Elektroautos als Dienstwagen erhalten Sie bei uns.

Stand: 01/2023