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Stromverbrauch kombiniert: 17,3-15,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: 0 g/km4

[CUPRA ELEKTROModelle]

 
 

Das Versprechen der Marke CUPRA: Reduzierung der Emissionen und Steigerung von nachhaltigen und umweltschonenden Produktionsprozessen.

Das Dekarbonisierungsprogramm der Marke CUPRA will erneuerbare Energien nutzen, um die CO2-Emissionen in jeder Phase zu senken: Vom Produktionsprozess über die Lieferkette bis hin zur Übergabe an die Kunden. Und bei allen unvermeidbaren Emissionen werden zertifizierte Umweltprojekte unterstützt. Somit wird eine CO2-neutrale Produktions- und Wertschöpfungskette des CUPRA Born sichergestellt. Zudem bestehen die Sportschalensitze aus sogenannten Seaqual-Fasern. Hierbei handelt es sich um recyceltes Meeresplastik, welches zuvor an Stränden und am Meeresboden gesammelt wurde.

Der CUPRA Born ist ein wichtiger Meilenstein, denn er ist das erste 100 % elektrische Fahrzeug der Marke CUPRA und basiert auf der bewährten MEB-Plattform des Mutterkonzerns Volkswagen. Satte 231 PS leistet die momentan stärkste Ausführung. Die Kraft liegt an der Hinterachse an und sorgt für ein sportliches Fahrverhalten. Der Sprint auf Tempo 100 dauert 6,6 Sekunden an - eines Sportwagens würdig.

Sein sportlicher Charakter wird ebenso durch den Einsatz eines adaptiven Fahrwerks und die Möglichkeit, das ESC komplett zu deaktivieren, untermauert. Der Radstand von 2,77 Meter sorgt nicht nur für gute Platzverhältnisse in der zweiten Reihe, sondern auch für ein 385 Liter fassendes Kofferraumvolumen.

 
 

Die aktuellen CUPRA Elektromodelle

CUPRA Born Elektroauto

CUPRA Born

  • Sichern Sie sich bis zu 6.750 € Umweltbonus.1

Wählen Sie zwischen veschiedenen Ausstattungen und Motorisierungen.

Batterie: 150 oder 170 kW
Netto-Batterie-Energiegehalt2: 58 oder 77 kWh
Reichweite3: 378-425 km | 375-420 km | 496-550 km | 527-548 km


Stromverbrauch kombiniert: 17,3-15,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen: 0 g/km4

 

Sie haben weitere Fragen zu den CUPRA Elektromodellen oder möchten eine Probefahrt vereinbaren?
Kontaktieren Sie uns gerne, wir haben weitere spannende Infos für Sie!

Ihre SEAT und CUPRA-Experten

SEAT | CUPRA
Bayreuth

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95448 Bayreuth

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Scheßlitz

Am steinernen Kreuz 2
96110 Scheßlitz

 

1) Mit Stand vom 02.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2023 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller/in zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 6.750 Euro (Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro) und bei einem Netto-Listenpreis von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 4.500 Euro (Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter www.bafa.de.

2) Der angegebene Netto-Batterieenergieinhalt ist unabhängig vom Fahrzeug ein batterietypischer Wert. Er wird mit einem konstantem Lastprofil unter definierten Randbedingungen bestimmt und berücksichtigt den vollen, im Fahrzeug nutzbaren Bereich des Batterieenergieinhalt bis zum Stillstand des Fahrzeugs. Die tatsächliche Entladeenergie kann davon abweichen, weil sie vom konkreten Fahrprofil und der Batterietemperatur abhängig ist. Die homologierte Reichweitenangabe nach der WLTP Gesetzgebung entspricht der nutzbaren Entladeenergie für ein Neufahrzeug.

3) Nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP) ermittelte Werte. Die Reichweiten-Spanne der Ausstattungsvarianten eines Modells ergibt sich aus Rollenprüfstandsmessungen. Die tatsächliche Reichweite weicht in der Praxis abhängig von Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer/Zuladung und Topografie ab.

4) Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp.

Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Irrtum, Änderungen, Zwischenverkauf vorbehalten. Stand 01/2023