2018 war der Startschuss der Marke CUPRA sich als unabhängige Automarke aufzustellen. Dabei wurde außerdem das Ziel aufgerufen, all diejenigen anzusprechen, die einen neuen Weg beim Thema Elektromobilität beschreiten möchten. Bereits ein Jahr später stellte CUPRA sein Konzeptfahrzeug Formentor auf dem Genfer Automobilsalon 2019 vor.
Das Resultat der CUPRA Philosophie - das perfekte Zusammenspiel von widerverwendbaren Werkstoffen und nachhaltigen Produktions- und Lieferketten - spiegelt sich seitdem in allen Hybrid-Modellen der Marke CUPRA wieder.
So verbinden die CUPRA Hybrid-Modelle ein kompaktes und sportliches Design mit der Firmenphilosophie - Emotionen. Adrenalin. Freiheit. Kontrolle. Durch seine Plug-in-Hybridantrieb stellt CUPRA die Weichen in Sachen Performance und Elektromobilität neu.
Die aktuellen CUPRA Hybrid Modelle
CUPRA Formentor 1.4 e-HYBRID
Leistung: 150 kW (204 PS)
Elektrische Reichweite: Bis zu 69 km2
Ladezeiten: AC 2,3 kW: 5h / AC 3,6 kW: 3h 33
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,3-1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,5-14,8 kWh/100 km; CO₂-Emission: kombiniert 30-37 g/km3
CUPRA Leon 1.4 e-HYBRID
Leistung: 150 kW (204 PS)
Elektrische Reichweite: Bis zu 71 km2
Ladezeiten: AC 2,3 kW: 5h / AC 3,6 kW: 3h 33
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,3-1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 1,3-14,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 29-26 g/km3
CUPRA Leon Sportstourer 1.4 e-HYBRID
Leistung: 150 kW (204 PS)
Elektrische Reichweite: Bis zu 69 km2
Ladezeiten: AC 2,3 kW: 5h / AC 3,6 kW: 3h 33
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,3-1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,4-14,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 30-27 g/km3
CUPRA Formentor VZ 1.4 e-HYBRID
Leistung: 180 kW (245 PS)
Elektrische Reichweite: Bis zu 58 km2
Ladezeiten: AC 2,3 kW: 5h / AC 3,6 kW: 3h 33
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,5 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 16,1-15,9 kWh/100 km; CO₂-Emission: kombiniert 34-32 g/km3
CUPRA Leon VZ 1.4 e-HYBRID
Leistung: 180 kW (245 PS)
Elektrische Reichweite: Bis zu 67 km2
Ladezeiten: AC 2,3 kW: 5h / AC 3,6 kW: 3h 33
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,3 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,5-15,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 29-28 g/km3
CUPRA Leon Sportstourer VZ 1.4 e-HYBRID
Leistung: 180 kW (245 PS)
Elektrische Reichweite: Bis zu 66 km2
Ladezeiten: AC 2,3 kW: 5h / AC 3,6 kW: 3h 33
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,3 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 15,7-15,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 30-29 g/km3
Sie haben weitere Fragen zu den CUPRA Hybrid Modellen oder möchten eine Probefahrt vereinbaren?
Kontaktieren Sie uns gerne, wir haben weitere spannende Infos für Sie!
1) Mit Stand vom 02.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2023 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller/in zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 6.750 Euro (Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro) und bei einem Netto-Listenpreis von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 4.500 Euro (Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter www.bafa.de.
2) Nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP) ermittelte Werte. Die Reichweiten-Spanne der Ausstattungsvarianten eines Modells ergibt sich aus Rollenprüfstandsmessungen. Die tatsächliche Reichweite weicht in der Praxis abhängig von Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer/Zuladung und Topografie ab.
3) Angaben zu Verbrauch und CO2-Emissionen bei Spannbreiten in Abhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp.
Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Irrtum, Änderungen, Zwischenverkauf vorbehalten. Stand 01/2023