Die Elektromodelle von Cupra
Sportlich und vollelektrisch unterwegs
CUPRA Elektromodelle – Elektrisierende Performance für eine neue Generation
CUPRA steht für sportlichen Anspruch, avantgardistisches Design und innovative Technik. Mit den vollelektrischen Modellen bringt CUPRA diese Markenwerte konsequent in die Zukunft. Ob der dynamische CUPRA Born oder kommende vollelektrische Fahrzeuge – jedes Modell vereint elektrisches Fahrvergnügen mit Alltagstauglichkeit und nachhaltiger Mobilität.
Die CUPRA Elektromodelle richten sich an alle, die Fahrdynamik lieben, ohne dabei auf Umweltbewusstsein oder moderne Konnektivität zu verzichten. Dank leistungsstarker Antriebe, hoher Reichweiten und markentypischer Designsprache setzen sie neue Maßstäbe im Segment der elektrischen Kompaktfahrzeuge. Entdecken Sie die neue Form des sportlichen Fahrens – emissionsfrei, progressiv und mit echtem Charakter. CUPRA elektrifiziert – auf Ihre Art.
Cupra Tavascan
// Leistung:
210 kW (286 PS)
// Reichweite:
bis zu 570 km¹
0,25 % Dienstwagen-Versteuerung²
Stromverbrauch (kombiniert): 15,1-17,4 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Cupra Tavascan VZ
// Leistung:
250 kW (340 PS)
// Reichweite:
bis zu 522 km¹
0,25 % Dienstwagen-Versteuerung²
Stromverbrauch (kombiniert): 16,5-18,1 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Cupra Born
// Leistung:
170 kW (231 PS)
// Reichweite:
bis zu 556 km¹
0,25 % Dienstwagen-Versteuerung²
Stromverbrauch (kombiniert): 15,6-17,8 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Cupra Born VZ
// Leistung:
240 kW (326 PS)
// Reichweite:
bis zu 594 km¹
0,25 % Dienstwagen-Versteuerung²
Stromverbrauch (kombiniert): 14,9-16,7 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
2) Profitieren Sie als Dienstwagenfahrer von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung. Hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen Elektrofahrzeuge. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft werden, die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus Listenpreis zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer geviertelt. Elektrofahrzeuge sind nur dann von der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG erfasst, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70 000 Euro beträgt
Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf Merkmalen des deutschen Marktes. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten.
Stand 08/2025