Die Elektromodelle von Volkswagen Nutzfahrzeuge
Elektromobilität mit VW Nutzfahrzeugen – effizient, leistungsstark, zukunftssicher
Die vollelektrischen Nutzfahrzeuge von Volkswagen – ideal für Unternehmen, die umweltbewusst und wirtschaftlich in die Zukunft fahren wollen.
Die Elektromodelle von VW Nutzfahrzeuge verbinden innovative Technik mit alltagstauglicher Leistung. Ob im urbanen Lieferverkehr, im Handwerk oder für individuelle Mobilitätslösungen – mit dem vollelektrischen ID. Buzz Cargo oder dem e-Crafter bietet Volkswagen zukunftsorientierte Fahrzeuge, die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit optimal vereinen. Entdecken Sie jetzt die Vorteile der Elektromobilität für Ihren Arbeitsalltag.
VW ID. Buzz
// Leistung:
bis zu 250 kW (340 PS)
// Reichweite:
bis zu 487 km¹
0,25 % Dienstwagen-Versteuerung²
Stromverbrauch (kombiniert): 18,9 - 21,9 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
VW ID. Buzz Cargo
// Leistung:
250 kW (340 PS)
// Reichweite:
bis zu 461 km¹
0,25 % Dienstwagen-Versteuerung²
Stromverbrauch (kombiniert): 19,0 - 22,1 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
VW e-Caravelle
// Leistung:
210 kW (286 PS)
// Reichweite:
bis zu 350 km¹
0,25 % Dienstwagen-Versteuerung²
Stromverbrauch (kombiniert): 20,5 - 26,4 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
VW e-Transporter Kombi
// Leistung:
210 kW (286 PS)
// Reichweite:
bis zu 352 km¹
0,25 % Dienstwagen-Versteuerung²
Stromverbrauch (kombiniert): 20,3 - 26,5 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
VW e-Transporter Kastenwagen
// Leistung:
bis zu 210 kW (286 PS)
// Reichweite:
bis zu 357 km¹
0,25 % Dienstwagen-Versteuerung²
Stromverbrauch (kombiniert): 19,9 - 27,0 kWh/100 km; CO₂-Emission (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
2) Profitieren Sie als Dienstwagenfahrer von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung. Hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen Elektrofahrzeuge. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft werden, die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus Listenpreis zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer geviertelt. Elektrofahrzeuge sind nur dann von der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG erfasst, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70 000 Euro beträgt
Angaben zu den Kraftstoffverbräuchen und CO₂-Emissionen sowie Effizienzklasse bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen- / Rädersatz.
Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf Merkmalen des deutschen Marktes. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten.
Stand 08/2025