Die Hybrid-Modelle von MG
Effizienz, Leistung und Innovation vereint
Entdecken Sie die MG Vollhybrid- und Plug-in-Hybrid-Modelle für nachhaltigen Fahrspaß und maximale Flexibilität.
Die Hybrid-Modelle von MG bieten eine zukunftsorientierte Kombination aus effizienter Elektromobilität und bewährter Verbrennertechnik. Egal, ob Sie sich für einen Vollhybrid entscheiden, der besonders sparsam im Alltag ist, oder einen Plug-in-Hybrid, der Ihnen zusätzliche elektrische Reichweite bietet – MG hat den passenden Antrieb für Ihre Bedürfnisse. Diese Technologie ermöglicht nicht nur einen reduzierten Kraftstoffverbrauch und geringere CO₂-Emissionen, sondern sorgt auch für ein dynamisches und komfortables Fahrerlebnis.
Mit den MG Hybrid-Modellen profitieren Sie von moderner Ausstattung, innovativen Fahrerassistenzsystemen und einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis. Ob für den täglichen Arbeitsweg, lange Strecken oder Fahrten in der Stadt – MG Hybride sind flexibel, umweltfreundlich und machen jede Fahrt zu einem besonderen Erlebnis. Entdecken Sie jetzt, wie Vollhybrid und Plug-in-Hybrid bei MG perfekt auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt werden können.
MG3
// Leistung:
143 kW (194 PS)
// Hybrid-Modell:
Vollhybrid
Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 4,4 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 100 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): C
MG ZS
// Leistung:
145 kW (197 PS)
// Hybrid-Modell:
Vollhybrid
Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 5,0 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 113-115 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): C
MG HS
// Leistung:
165 - 200 kW (224 - 272 PS)
// Hybrid Modell:
Vollhybrid, Plug-in-Hybrid
// Elektrische Reichweite:
bis zu 100 km¹
0,5 % Dienstwagen-Versteuerung²
Energieverbrauch (gewichtet kombiniert): 0,5 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 14 – 126 g/km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,5 - 5,8 l/100 km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B - D
2) Profitieren Sie als Dienstwagenfahrer von der Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung. Hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen Elektrofahrzeuge. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft werden, die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs aus Listenpreis zuzüglich Sonderausstattung inklusive Umsatzsteuer geviertelt. Elektrofahrzeuge sind nur dann von der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG erfasst, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70 000 Euro beträgt
Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf Merkmalen des deutschen Marktes. Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten.
Stand 08/2025