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Motor-Nützel informiert über die neuen Regelungen

25.01.2023

Neu: Ab Februar gibt es Änderungen bei den Verbandskästen in Fahrzeugen. Grundsätzlich gilt die neue „DIN-Norm 13164“ bereits seit einem Jahr, doch für Autofahrer gab es bisher eine Übergangsfrist. Nach den neuen Regelungen sind nun ab 1. Februar 2023 verpflichtend zwei Gesichtsmasken im Verbandskasten mitzuführen. Es sind sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken zulässig.

Daneben gibt es noch weitere Änderungen: Statt zwei Dreieckstüchern ist nur noch ein Dreieckstuch vorgeschrieben. Das Verbandtuch (40x60cm) wurde ersatzlos gestrichen. Alle Verbandskästen in den Neuwagen von Motor-Nützel werden die benötigten beiden Masken enthalten.

Check bei der HU
Wichtig für Sie: Bei Ihrer Hauptuntersuchung wird auch der Inhalt des Verbandskastens auf Vollständigkeit überprüft bzw. gecheckt, ob Verbandsmaterial abgelaufen ist.
Ein Verbandskasten ist grundsätzlich immer im Fahrzeug mitzuführen – fehlt dieser oder ist er unvollständig, wird im Falle einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro fällig.

Verbandskasten mit Inhalt

Checkliste für Ihren Verbandskasten
Diese Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K
 
 

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