Zum Hauptinhalt springen

E-Auto Förderung 2026:

Bis zu 6.000 € Prämie für Kauf oder Leasing

Junge Frau mit Smartphone in der Hand lehnt an ihr

Elektroauto Förderung

Bis zu 6.000 € bei Kauf oder Leasing sichern

19.01.2026 (Aktualisiert)

 

Für Neuzulassungen rückwirkend zum 1.1.2026 gilt nun die neue E-Auto Förderung in Deutschland, die gezielt Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen entlastet. Förderberechtigte erhalten – abhängig von Einkommen und Familiensituation – bis zu 6.000 € Zuschuss beim Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrid. Hier finden Sie die aktuellen Eckpunkte und Voraussetzungen zur „Förderung Elektroautos Deutschland“, plus Hinweise zu bereits gültigen steuerlichen Erleichterungen.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Wichtiger Hinweis zur staatlichen Förderung: Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde persönlich verantwortlich. Wir als Motor-Nützel Gruppe und Autohaus Chemnitz Gruppe übernehmen keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Unsere Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, falls der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält.

 

Die E‑Auto Förderung 2026 im Überblick

 

  • Förderung für Privatleute
  • Basisförderung: 3.000 € pro Elektroauto (Kauf oder Leasing für batterieelektrische Antriebe)
  • Basiförderung: 1.500 € pro Plug-in-Hybrid (Kauf oder Leasing für Plug-in-Hybride).
  • Für Haushalte mit maximal 60.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 €. Für Haushalte mit maximal 45.000 € Haushaltsjahreseinkommen weitere 1.000 €.
  • Einkommensgrenze: Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €.
  • Kinderzuschlag: +500 € pro Kind, maximal 1.000 € gesamt.
  • Maximale Fördersumme: 6.000 € (3.000 € Basis + bis zu 1.000 € Kinderzuschlag + bis zu 2.000 € Einkommensbonus).
  • Förderfähige Fahrzeuge: Neufahrzeuge die zum ersten Mal in Deutschland angemeldet werden. Gefördert werden rein batteriebetriebene Elektroautos sowie Range Extender und Plug-in-Hybride (Range Extender und Plug-in-Hybride nur dann, wenn sie unter 60 Gramm CO₂ pro Kilometer oder eine rein elektrische Reichweite von mind. 80 Kilometer haben).
  • Keine Obergrenze beim Listenpreis.
  • Mindesthaltedauer: Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden.

 

Jetzt voraussichtliche Förderung bestimmen:

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.

0 1 2+
Ihre voraussichtliche Förderung:
5.000 €

Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

 

 

Berechnung für die Anschaffung eines rein elektrischen Fahrzeugs:

 

Zu versteuerndes Haushaltsjahres-
einkommen
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalte mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
60.001 € bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
45.001 bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
Bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €

 

Berechnung für die Anschaffung eines förderfähigen Plug-in-Hybrids oder Range Extender:

 

Zu versteuerndes Haushaltsjahres-
einkommen
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalte mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 2.000 € 2.500 €
60.001 € bis 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
45.001 bis 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
Bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €

 

 

Wann und wie kann die Förderung beantragt werden:

Der Antrag kann für Neuzulassungen ab dem 1.1.2026 gestellt werden. Die Antragstellung wird über ein Onlineportal erfolgen, welches nach Aussagen des Bundesumweltministeriums voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird. Der Antrag kann erst nach Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden, spätestens muss er ein Jahr nach Zulassung erfolgen.

 

Zu unseren Elektro und Hybrid Angeboten

 


 

Der 8-Punkte-Plan: Weitere Maßnahmen zur Förderung Elektroautos Deutschland

Als Teil des Koalitionsvertrags wurde ein sogenannter 8-Punkte-Plan aufgestellt, der Maßnahmen zur Förderung von Elektrofahrzeugen enthält. Einige Maßnahmen daraus sind bereits in Kraft getreten, weitere werden nun voraussichtlich in diesem Jahr gültig.

 

Die Bestandteile des 8-Punkte-Plan:

  • Steuerliche Begünstigung durch Erhöhung der Bruttopreisgrenze von E-Dienstwagen auf 100.000 Euro
  • Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
  • Unterstützung für Haushalte mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen
  • Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge bis 2035
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur
  • Förderung von Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extendern
  • Förderung einer Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge
  • Mautbefreiung für emissionsfreie LKW über 2026 hinaus

 

Zum aktuellen Zeitpunkt sind bereits die geplanten Maßnahmen zur Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung, die neue Abschreibungsregelung für E-Fahrzeuge in Kraft getreten und die Kfz-Steuerbefreiung um fünf Jahre (bis 2035) verlängert.

 

Diese Elektroauto Förderung gilt bereits:

Erhöhung der Preisgrenze für E-Dienstwagen

Wer einen Dienstwagen fährt, der kennt es: Wird das Fahrzeug auch für private Zwecke genutzt, so muss ein gewisser Prozentsatz des Fahrzeug-Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bisher fielen Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro in diese Regelung. Im Jahr 2025 wurde die Obergrenze auf 100.000 Euro erhöht, sodass auch höherpreisige Autos von der 0,25 Prozent Regelung profitieren.

Für Hybriden oder Plug-in-Hybriden gilt die 0,25 Prozent Regelung im Übrigen nicht, hier liegt die Versteuerung bei 0,5 Prozent des Listenpreises.

 

Sonderabschreibungen für gewerbliche E-Auto Fahrer

Die E-Auto-Förderung 2025 zielt darauf ab, den Umstieg auf Elektrofahrzeuge in gewerblichen Flotten zu erleichtern. Anstatt direkter Zuschüsse bietet der Bund Sonderabschreibungen an. Das bedeutet, dass Unternehmen einen größeren Teil der Anschaffungskosten ihrer Elektroautos steuerlich absetzen können. Diese Elektroauto Förderung hilft dabei, die finanziellen Hürden bei der Umstellung auf umweltfreundlichere Fahrzeuge zu senken und fördert gleichzeitig die Verbreitung von Elektroautos im gewerblichen Bereich.

 

Weitere Beiträge aus dem E-Blog

Beratungstermin vereinbaren

* Pflichtfelder bitte ausfüllen
Wichtiger Hinweis zur staatlichen Förderung:
Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde persönlich verantwortlich.
Wir als Motor-Nützel Gruppe und Autohaus Chemnitz Gruppe übernehmen keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Unsere Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, falls der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält.

Stand 01/2026